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FAQ

Im Folgenden gibt es Antworten zu häufig gestellten Fragen.


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Die Angaben beruhen auf Informationen der Gründer der Lights Masaka Foundation in Uganda sowie ergänzenden Recherchen von Lights e.V. Die Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder garantiert tagesaktuelle, evidenzbasierten Daten. Einige Hintergrundrecherchen wurden mithilfe öffentlich zugänglicher Quellen und unterstützender KI-Tools (z. B. ChatGPT) erstellt. Genutzte und weiterführende Quellen sind jeweils am Ende der Antworten aufgeführt.

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Frage: Gibt es keine staatliche Unterstützung für obdachlose Kinder in Uganda, obwohl Uganda die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat? Es gibt in Uganda kaum bis keine flächendeckend funktionierenden staatlichen Unterstützungssysteme für obdachlose Kinder. Wird ein Kind auf der Straße aufgegriffen und zur Polizei gebracht, liegt der Fokus in der Regel darauf, es zurück zu seiner Familie zu bringen – unabhängig davon, ob dort tatsächlich sichere Bedingungen herrschen. Eine flächendeckende soziale Betreuung, Notunterbringung oder längerfristige staatliche Versorgung ist kaum vorhanden. Die ugandische Regierung konzentriert sich im Kindesalter stärker auf Hilfen wie Gesundheitsversorgung, Impfprogramme und Bildung im Grundschulbereich. Das Thema Obdachlosigkeit ist dagegen weitgehend mit vielen gesellschaftlichen Stigmata behaftet: Kinder, die auf der Straße leben, gelten oft als „Kriminelle“ oder „versagt“, was ihre soziale Reintegration zusätzlich erschwert. Die Lights Masaka Foundation setzt hier an – sie arbeitet daran, das gesellschaftliche Bewusstsein zu verändern. Durch Beispielgeschichten von und Begegnung mit ehemals obdachlosen Kindern, die heute ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges Leben führen, wird sichtbar gemacht, dass jedes Kind Potenzial hat, wenn es Schutz, Bildung und Vertrauen erfährt. Vergleich mit Deutschland: In Deutschland ist der Schutz von Kindern umfassend rechtlich geregelt. Die staatliche Verantwortung für das Kindeswohl ist im Grundgesetz (Art. 1 & 2, Art. 6 Abs. 2) sowie im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verankert. Jugendämter, soziale Träger und ein engmaschiges Hilfesystem stellen sicher, dass Minderjährige nicht auf der Straße leben müssen. Staatliche Stellen greifen ein, sobald das Kindeswohl gefährdet ist. Diese Struktur – die auf verbindliche Rechtsansprüche, Sozialversicherung und staatliche Kontrolle baut – existiert in Uganda in dieser Form nicht. Das Fehlen eines vergleichbaren Sozialsystems führt dazu, dass lokale Initiativen oder NGOs wie Lights Masaka Foundation eine Lücke füllen, die in Deutschland häufig auch durch öffentliche Stellen abgedeckt wäre. Weitere Berichte und Literatur: • https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/09075682221111782 •UNICEF Uganda (2022): Child Protection Annual Report. •The Daily Monitor (2023): Reportage über nicht lizenzierte Kinderheime in Uganda. •Bantebya Kyomuhendo, G. (2014): The Child and the Street: A Study of Street Children in Uganda. Makerere University Press. •Tuck, E. & Yang, K. W. (2012): Decolonization is not a Metaphor. Decolonization: Indigeneity, Education & Society.

Warum geraten Kinder in Obdachlosigkeit in Uganda? Kinder geraten in Uganda aus einer Vielzahl miteinander verflochtener Gründe in Obdachlosigkeit. Extreme Armut, familiäre Konflikte, Gewalt, Missbrauch, Frühehen, Teenagerschwangerschaften oder der Verlust der Eltern zählen zu den Hauptursachen. Viele Kinder fliehen aus ihren Familien, weil sie dort körperliche oder psychische Gewalt, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch erfahren. Andere verlieren ihre Eltern durch HIV/AIDS, Malaria, Unfälle oder andere Krankheiten – und werden anschließend von Verwandten, insbesondere Stiefeltern, nicht akzeptiert oder sogar ausgestoßen. Besonders in ugandischen Städten wie Masaka, Kampala oder Jinja leben viele dieser Kinder in der Obdachlosigkeit. Zum Teil auch nachdem Familien aus ländlichen Regionen dorthin gezogen sind und in der Stadt keine gute Existenzgrundlage finden. So geraten sie in informelle Arbeit, Bettelei oder Straßenhandel, häufig begleitet von Alkoholkonsum, Drogenabhängigkeit oder Kriminalisierung, um das tägliche Überleben zu sichern. Laut Schätzungen von UNICEF (2022) und dem Consortium for Street Children (2023) leben zwischen 10.000 und 15.000 Kinder zeitweise oder dauerhaft in der Obdachlosigkeit – genaue Zahlen fehlen, da es kein zentrales Meldesystem gibt und viele Kinder in verdeckter Obdachlosigkeit, z. B. auf Baustellen, Märkten oder in Slums, leben. Vergleich zu Deutschland: In Deutschland verhindert ein umfassendes Sozial- und Kinderschutzsystem, dass Minderjährige dauerhaft auf der Straße leben müssen. Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§§ 1, 8a, 42) und dem Grundgesetz (Art. 1 & 6) ist der Staat verpflichtet, Kinder vor Vernachlässigung und Obdachlosigkeit zu schützen. Jugendämter, Kinderschutzeinrichtungen und soziale Träger greifen frühzeitig ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterkunft, Schutz, Bildung und medizinische Versorgung. Quellen und weiterführende Literatur •UNICEF Uganda (2022): Child Protection Annual Report. Kampala. •Consortium for Street Children (2023): Street Children in Uganda – Situational Analysis. •The Daily Monitor (2023): Reports on unregistered children’s homes in Uganda. •Nabirye, J. (2020): Decolonising Child Protection in Uganda. Makerere University. •Tuck, E. & Yang, K. W. (2012): Decolonization is not a Metaphor. Decolonization: Indigeneity, Education & Society. •Uganda Bureau of Statistics (UBOS, 2021): National Population and Housing Report. •Street Child Project (2021): Voices from the Streets: Understanding the Lives of Homeless Children in Uganda.

Warum besuchen obdachlose Kinder keine öffentlichen Grundschulen, die in Uganda doch offiziell kostenfrei sind? Obwohl die Primarstufe in Uganda offiziell (im Rahmen des 1997 eingeführten Programms der Universal Primary Education (UPE) eingeführt), kostenlos ist, entstehen in der Praxis doch Kosten, die den Schulbesuch für Kinder aus armen oder obdachlosen Familien nahezu unmöglich machen. Schulen erheben weiterhin Gebühren für Prüfungen, Essen, Schuluniformen, Lernmaterialien, Bauunterhalt oder zusätzliche Lehrer, da die staatliche Finanzierung oft unzureichend ist. Laut dem UNESCO Global Education Monitoring Report (2022) liegt Uganda mit einem Verhältnis von über 45 Schülern pro Lehrer weit über der empfohlenen Grenze, und viele öffentliche Schulen sind unterfinanziert und überfüllt. Darüber hinaus führt die Stigmatisierung von Straßenkindern dazu, dass Schulen sie häufig nicht aufnehmen oder schnell wieder ausschließen, insbesondere wenn sie keine Schuluniform oder regelmäßige Mahlzeiten haben. Fehlende Geburtsurkunden oder offizielle Vormundschaften erschweren ebenfalls die Einschulung. Zudem können viele obdachlose Kinder den Schulalltag emotional und sozial nicht sofort bewältigen: sie leiden unter Traumata, Schlafmangel, Mangelernährung oder fehlender Konzentrationsfähigkeit – Faktoren, die ohne gezielte psychosoziale Begleitung und Vorbereitung den Schulbesuch erschweren. Quellen und Referenzen: •UNESCO (2022): Global Education Monitoring Report – Non-State Actors in Education: Who Chooses? Who Loses? Paris. •World Bank (2023): Uganda Education Public Expenditure Review. Washington, D.C. •UNICEF Uganda (2022): Education and Child Protection Overview. Kampala. •Ministry of Education and Sports Uganda (2021): Education Statistical Abstract. Kampala. •Consortium for Street Children (2023): Street Children in Uganda – Situational Analysis.

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